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   VG Hamburg, 04.01.2024 - 15 E 17/24   

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https://dejure.org/2024,473
VG Hamburg, 04.01.2024 - 15 E 17/24 (https://dejure.org/2024,473)
VG Hamburg, Entscheidung vom 04.01.2024 - 15 E 17/24 (https://dejure.org/2024,473)
VG Hamburg, Entscheidung vom 04. Januar 2024 - 15 E 17/24 (https://dejure.org/2024,473)
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  • VG Hamburg PDF

    Erfolgloser Eilantrag gegen das Verbot des sogenannten "Querparkens" in einer Straße in Lurup

 
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  • BVerwG, 20.12.1991 - 3 B 118.91

    Beschwerde - Zulassung - Anwohnerparkrecht - Parkvorrechte - Abweichung -

    Auszug aus VG Hamburg, 04.01.2024 - 15 E 17/24
    Die Zufahrt bzw. der Zugang zur Straße schafft die Grundvoraussetzungen, derer es bedarf, um an der verkehrlichen Kommunikation teilzunehmen (BVerwG, Beschl. v. 11.5.1999, 4 VR 7/99, juris Rn. 5; Beschl. v. 20.12.1991, 3 B 118/91, juris Rn. 5).

    Die Benutzung einer - uneingeschränkt zum Straßenverkehr gewidmeten - Straße zum Zwecke des Parkens fällt zwar dort, wo das Parken nicht durch straßenverkehrsrechtliche Regelungen ausgeschlossen ist, unter den Gemeingebrauch; sie gehört aber nicht zum grundrechtlich gesicherten Anliegergebrauch (BVerwG, Beschl. v. 20.12.1991, 3 B 118/91, juris Rn. 5; Urt. v. 6.8.1982, 4 C 58/80, juris Rn. 14).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

    Auszug aus VG Hamburg, 04.01.2024 - 15 E 17/24
    Die Zufahrt bzw. der Zugang zur Straße schafft die Grundvoraussetzungen, derer es bedarf, um an der verkehrlichen Kommunikation teilzunehmen (BVerwG, Beschl. v. 11.5.1999, 4 VR 7/99, juris Rn. 5; Beschl. v. 20.12.1991, 3 B 118/91, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 25.02.2015 - 6 C 33.13

    Bestandskraft des regulierten Vergleichsentgelts; Berufsausübungsfreiheit;

    Auszug aus VG Hamburg, 04.01.2024 - 15 E 17/24
    Für das Vorliegen beider Voraussetzungen muss in der hier gegebenen Konstellation des vorbeugenden Eilrechtsschutzes eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.2.2015, 6 C 33/13, juris Rn. 47; OVG Münster, Beschl. v. 18.5.2017, 15 B 97/17, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des

    Auszug aus VG Hamburg, 04.01.2024 - 15 E 17/24
    Die Benutzung einer - uneingeschränkt zum Straßenverkehr gewidmeten - Straße zum Zwecke des Parkens fällt zwar dort, wo das Parken nicht durch straßenverkehrsrechtliche Regelungen ausgeschlossen ist, unter den Gemeingebrauch; sie gehört aber nicht zum grundrechtlich gesicherten Anliegergebrauch (BVerwG, Beschl. v. 20.12.1991, 3 B 118/91, juris Rn. 5; Urt. v. 6.8.1982, 4 C 58/80, juris Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2017 - 13 B 762/17
    Auszug aus VG Hamburg, 04.01.2024 - 15 E 17/24
    Ein qualifiziertes Rechtschutzbedürfnis ist hingegen zu bejahen, wenn ohne die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes die Gefahr bestünde, dass vollendete, nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen würden oder wenn ein nicht mehr wiedergutzumachender Schaden entstünde (vgl. VGH München, Beschl. v. 28.11.2019, 10 CE 19.2234, juris Rn. 5; OVG Münster, Beschl. v. 25.8.2017, 13 B 762/17 juris Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2017 - 15 B 97/17

    Zustehen einer prinzipiellen Äußerungsbefugnis eines kommunalen Amtsträgers zu

    Auszug aus VG Hamburg, 04.01.2024 - 15 E 17/24
    Für das Vorliegen beider Voraussetzungen muss in der hier gegebenen Konstellation des vorbeugenden Eilrechtsschutzes eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.2.2015, 6 C 33/13, juris Rn. 47; OVG Münster, Beschl. v. 18.5.2017, 15 B 97/17, juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 28.11.2019 - 10 CE 19.2234

    Mangels Rechtsschutzinteresses unzulässiger Antrag auf vorbeugenden

    Auszug aus VG Hamburg, 04.01.2024 - 15 E 17/24
    Ein qualifiziertes Rechtschutzbedürfnis ist hingegen zu bejahen, wenn ohne die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes die Gefahr bestünde, dass vollendete, nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen würden oder wenn ein nicht mehr wiedergutzumachender Schaden entstünde (vgl. VGH München, Beschl. v. 28.11.2019, 10 CE 19.2234, juris Rn. 5; OVG Münster, Beschl. v. 25.8.2017, 13 B 762/17 juris Rn. 15).
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